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Scheidung & Immobilie: Aktiv handeln beim Zugewinnausgleich

Wenn eine Ehe scheitert und gemeinsames Immobilienvermögen vorhanden ist, stellt sich eine der finanziell bedeutendsten Fragen: Was passiert mit dem Haus oder der Wohnung? Während manche Scheidungsfolgen wie der Rentenausgleich (Versorgungsausgleich) oft automatisch vom Gericht geregelt werden, gilt dies für das Vermögen – und damit auch für Immobilien – nicht. Hier müssen Sie selbst aktiv werden und einen Antrag auf Regelung des Zugewinnausgleichs stellen.
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Warum ist aktives Handeln beim Zugewinn entscheidend?

Das Gericht wird die Aufteilung Ihres während der Ehe erworbenen Vermögens (den Zugewinn) nur dann regeln, wenn mindestens ein Ehegatte dies ausdrücklich beantragt. Wer hier untätig bleibt, riskiert erhebliche finanzielle Verluste. Gerade bei Immobilien ist die Berechnung des Zugewinns besonders komplex:

  • Bewertung:
    Der Wert der Immobilie muss zu verschiedenen Stichtagen (Heirat, Trennung, Scheidungsantrag) ermittelt werden, was oft zu Streit führt und Gutachten erfordern kann.
  • Anfangsvermögen/Erbschaften:
    Wurde die Immobilie in die Ehe eingebracht oder geerbt? Wie wird dies berücksichtigt?
  • Kredite:
    Laufende Immobilienkredite müssen ebenfalls in die Berechnung einfließen.
  • Nutzung vs. Eigentum:
    Wer hat nach der Trennung in der Immobilie gewohnt und ggf. einen Nutzungsvorteil gehabt?

Frühe Vorbereitung schützt Ihr Vermögen!

Wie im Gesetz angedeutet, ist eine „gute Vorbereitung“ beim Zugewinn essenziell. Das bedeutet: Frühzeitig alle relevanten Unterlagen zusammentragen, den Wert der Immobilie realistisch (ggf. durch Experten) einschätzen lassen und eine klare Strategie für die Auseinandersetzung entwickeln.

Die Expertise zählt – gerade bei Immobilien:

Die Verknüpfung von Familienrecht (Zugewinn) und Immobilienrecht (Bewertung, Eigentumsfragen) erfordert spezialisiertes Wissen. Ein Anwalt, der wie Rechtsanwalt Jörg Putzar sowohl Fachanwalt für Familienrecht als auch für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist, kann die komplexen Zusammenhänge optimal überblicken und Ihre Ansprüche auf einen Zugewinnausgleich effektiv durchsetzen.

Fazit:

Warten Sie nicht ab, bis Entscheidungen über Ihre Immobilie ohne Ihr Zutun getroffen werden. Suchen Sie frühzeitig spezialisierten anwaltlichen Rat, wenn Immobilienvermögen Teil Ihrer Scheidung ist. Rechtsanwalt Putzar unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte aktiv zu wahren und Ihr Vermögen zu schützen.

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