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Das Trennungsjahr – Mehr als nur Warten auf die Scheidung

Das deutsche Scheidungsrecht sieht vor, dass eine Ehe erst geschieden werden kann, wenn sie gescheitert ist. Als Nachweis hierfür dient in der Regel das sogenannte Trennungsjahr – eine Zeit, die viele Paare durchlaufen müssen, bevor der eigentliche Scheidungsantrag gestellt werden kann. Doch dieses Jahr ist weit mehr als eine reine Wartefrist. Es ist eine entscheidende Phase, in der wichtige Weichen für die Zukunft gestellt werden und eine passive Haltung zu erheblichen Nachteilen führen kann.
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Was bedeutet „Getrenntleben“?

Getrennt leben die Ehegatten, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und mindestens ein Ehegatte diese erkennbar nicht wiederherstellen will. Dies bedeutet die vollständige Trennung der Lebensbereiche („Trennung von Tisch und Bett“). Wichtig: Eine Trennung kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen, wenn die Lebensbereiche strikt getrennt sind (z.B. getrennte Schlafzimmer, getrennte Einkäufe, keine gemeinsamen Mahlzeiten oder Haushaltsführung mehr). Der genaue Beginn des Trennungsjahres sollte gut dokumentiert werden, da er für den Scheidungsantrag relevant ist.

Warum ist das Trennungsjahr so wichtig?

Während dieser Zeit müssen oft schon erste, grundlegende Regelungen getroffen werden:

  • Trennungsunterhalt: Wer ist finanziell schwächer und benötigt Unterstützung?
  • Nutzung der Ehewohnung/Immobilie: Wer bleibt vorerst wohnen? Wie werden die Kosten getragen?
  • Umgang mit gemeinsamen Konten/Vermögen: Wie werden laufende Kosten gedeckt? Müssen erste Schritte zur Vermögensaufstellung für den späteren Zugewinnausgleich erfolgen?
  • Sorge- und Umgangsrecht: Wie wird die Betreuung gemeinsamer Kinder organisiert?

Fehlende oder ungünstige Regelungen in dieser Phase können spätere Verhandlungen über die endgültigen Scheidungsfolgen erheblich erschweren.

Die Rolle der Zustimmung:

Leben die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt und stimmen beide der Scheidung zu (oder stellt der andere ebenfalls einen Antrag), wird das Scheitern der Ehe gesetzlich vermutet. Erst nach drei Jahren Trennung kommt es auf die Zustimmung des anderen nicht mehr an.

Fazit:

Das Trennungsjahr ist eine Phase der Neuorientierung und Weichenstellung. Gerade wenn gemeinsames Vermögen oder Immobilien im Spiel sind, ist es ratsam, sich frühzeitig – idealerweise schon zu Beginn der Trennung – anwaltlich beraten zu lassen. Ein erfahrener Fachanwalt für Familienrecht kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und die Trennungszeit strategisch klug zu gestalten, um spätere Nachteile, etwa beim Zugewinnausgleich oder Unterhalt, zu vermeiden. Rechtsanwalt Jörg Putzar steht Ihnen hierfür mit seiner Expertise zur Verfügung.

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